
Das neue WLAN-Gesetz
Nach dem Bundestag hat am 22. September 2017 auch der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes bewilligt. Betreiber offener Funknetze müssen künftig die Störerhaftung demnach nicht mehr fürchten.
WLAN-Betreiber werden zudem nicht mehr die Abmahnkosten tragen müssen, wenn Dritte über ihren Anschluss illegales Filesharing betrieben haben. Gleichzeitig können sie jedoch verpflichtet werden, den Zugang zu bestimmten Inhalten zu sperren.
Abschaffung der Störerhaftung
Häufig wurden in der Vergangenheit Internetzugangsanbieter dafür verantwortlich gemacht, dass Nutzer rechtswidrig Inhalte ins Internet stellten – wie etwa beim Filesharing.
Wenn ein Nutzer den Zugang missbrauchte, um beispielsweise illegal Inhalte herunterzuladen, drohten dem Anbieter wegen der sogenannten Störerhaftung auch teure Abmahnungen.
WLAN-Betreiber konnten also für Urheberrechtsverstöße haftbar gemacht werden, die Dritte aus diesem Netz begingen.
Änderung des Telemediengesetzes
WLAN-Betreiber werden sich zukünftig nach dem neuen WLAN-Gesetz bei einem offenen WLAN nicht mehr dem Risiko aussetzen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen.
Das WLAN muss weder verschlüsselt werden, noch muss eine Vorschaltseite eingerichtet werden. Darüber hinaus ist der WLAN-Betreiber nicht verpflichtet, die Identität der Nutzer zu überprüfen. WLAN-Anbieter können also nicht mehr auf Schadenersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Websperren gegen Urheberrechtsverletzungen
Der Gesetzgeber hat zugunsten der Urheberrechtsinhaber jedoch eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage für Blockaden gegen einen Diensteanbieter geschaffen.
Bei einem Rechtsverstoß hat der Rechteinhaber künftig einen Anspruch, WLAN-Anbieter zur Sperrung bestimmter Inhalte und Seiten zu verpflichten. Die Kosten solcher Sperranordnungen müssen die Rechteinhaber selbst tragen.
Inkrafttreten
Das Gesetz trat am Tag nach seiner Verkündung am 12.10.2017 im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Fazit
WLAN-Betreiber werden zukünftig risiko-frei mehr öffentliche WLAN-Hotspots anbieten können. Verbraucher werden zukünftig an viel mehr Orten unkompliziert ins Internet kommen, etwa an Flughäfen, in Cafés oder Hotels.
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