
Vereinfachungen für Krankengeldfälle
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der wahrscheinlich in Arztpraxen am häufigsten ausgestellte Mustervordruck. Dieser „gelbe Schein“ bereitete jedoch in verschiedenen Bereichen wie dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit Probleme.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich daher nun auf ein neues Verfahren bei Krankschreibungen einigen können. In diesem Zusammenhang wurde die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum 1.1.2016 aktualisiert. Im Ergebnis wurden damit die unterschiedlichen Formulare bei einer Krankschreibungen abgeschafft.
Krankengeld
Werden Arbeitnehmer krank, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiterhin als sogenannte Lohnfortzahlung das Gehalt. Falls der Arbeitnehmer nach den sechs Wochen weiterhin arbeitsunfähig bleiben sollte, erhält er von seiner Krankenkasse Krankengeld. Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldes ist ein lückenloser Nachweis, dass der Arbeitnehmer aufgrund derselben Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Krankschreibungen bis Ende 2015
Während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber stellte der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bestandteil dieses Formulars war eine Kopie zur Information des Arbeitgebers.
Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wurde bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr durch den Arzt ausgefüllt. Stattdessen musste eine spezielle Bescheinigung für die Krankengeldzahlung, der sogenannte Auszahlschein, von der Krankenkasse an den Versicherten gesandt werden.
Nachdem dieser Auszahlschein durch den Arzt ausgefüllt wurde, sendete der Versicherte diesen wieder an seine Krankenkasse zum Erhalt des Krankengeldes. Gegenüber dem Arbeitgeber wies der Versicherte die Arbeitsunfähigkeit durch eine Kopie des Auszahlscheins oder eine eventuell zusätzlich erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach.
Krankschreibungen ab 2016
Ab 2016 enthält die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zusätzlich eine Kopie zur Information des Versicherten. Dieser kann daher nun leicht erkennen, wann er eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt.
Zudem fasst die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die bisherigen Formulare zusammen. Auch bei einer Krankschreibung während des Krankengeldbezugs wird der Arzt die Arbeitsunfähigkeit zukünftig bescheinigen. Diese Bescheinigung ist der Krankenkasse vorzulegen. Hierbei werden eine Kopie zur Information für den Versicherten und auch ein Durchschlag für den Arbeitgeber Bestandteil des Formulars sein.
Fazit
Neben dem zukünftigen Verzicht auf den Auszahlschein nach Ende der Entgeltfortzahlung, was eine deutliche Erleichterung darstellt, wird dem Arbeitnehmer der nahtlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erleichtert.
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