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Betriebsunterbrechung per Versicherung ab­decken – ei­ne gute Idee

Vie­le Un­ter­neh­mer ha­ben kei­ne Ver­si­che­rung ge­gen Be­triebs­un­ter­bre­chung, die in der ak­tu­el­len Kri­se ein­springt. Zur künf­ti­gen Ab­si­che­rung soll­ten sie sol­che Po­li­cen prü­fen. Ein An­walt muss a­ber klä­ren, ob die ent­schei­den­den Ri­si­ken ge­deckt sind.

Text: Midia Nuri


Humor ist, wenn man trotz­dem lacht. Mit Blick auf die Empfehlung von Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­ter Jens Spahn, Großver­anstal­tun­gen wegen COVID-19 abzusagen, kur­sierte in sozialen Medi­en: Dann müssen in Berlin, München und Ham­burg alle Woh­nungs­besich­ti­gun­gen aus­ge­set­zt wer­den. Als Witz über Pan­demie-Hys­terie und Woh­nungs­markt ist der nicht schlecht. Vie­len Unternehmern jedoch dürfte dieser flotte Spruch vor allem Angst vor ein­er Betrieb­sun­ter­brechung ein­ja­gen. Das Risiko hier­für, etwa durch Aus­fälle in der Liefer­kette, ist groß wie nie. Nur wenige Mit­tel­ständler dürften für diesen Fall eine Ver­sicherung abgeschlossen haben. Immer­hin hat die Bun­desregierung finanzielle Über­brück­ungsange­bote für direkt vom Coro­n­avirus getrof­fene Betriebe beschlossen, etwa bessere Bedin­gun­gen beim Kurzarbeit­ergeld. Auch Liq­uid­ität­shil­fen sind im Gespräch. Fir­menchefs soll­ten schnell­st­möglich mit Anwalt oder Steuer­ber­ater klären, ob sie davon prof­i­tieren. Außer­dem soll­ten sie ihr Risiko organ­isatorisch min­dern – und mit Blick auf die Zukun­ft ihren Ver­sicherungsmix über­prüfen. Eine Ver­sicherung gegen Betrieb­sun­ter­brechung lohnt sich nicht nur für pro­duzierende Unternehmen, son­dern auch Gewer­be­treibende oder Dienstleister.

Versicherung ist bei Betriebsunterbrechung nur ein Thema

Die Gefahr ein­er Betrieb­sun­ter­brechung oder der Unter­brechung ein­er Liefer­kette ist derzeit groß wie nie. Vere­inzelt zeich­neten sich Schwierigkeit­en schon seit Wochen ab. Inzwis­chen trifft es geballt ins­beson­dere Unternehmer in der Touris­tik- und Ver­anstal­tungs­branche – Tech­niker, Messe­bauer, Cater­er oder Dien­stleis­ter an Flughäfen. Zumin­d­est manche dürften auch ohne Ver­sicherung aufat­men. Laut Infek­tion­ss­chutzge­setz winken Entschädi­gun­gen in Höhe des Ver­di­en­staus­falls oder Kranken­gelds für Angestellte und Selb­st­ständi­ge bei ange­ord­neter Quar­an­täne. Für Lohn­fortzahlung bei Quar­an­täne kön­nen Unternehmer sich den Betrag erstat­ten lassen. Mit ihrem Anwalt soll­ten sie aber klären, wie sie auf Num­mer sich­er gehen. Denn natür­lich muss für eine Erstat­tung die Quar­an­täne offiziell vom Gesund­heit­samt ange­ord­net sein. Dor­thin soll­ten Unternehmer sich auch wen­den, wenn sie selb­st von ein­er Coro­na-Infek­tion betrof­fen sind. Selb­st ohne Betrieb­sun­ter­brechung kommt die Behörde dann für ihre Aus­fälle im Fall ein­er Quar­an­täne auf. Abklären soll­ten Unternehmer mit ihrem Anwalt, wieweit sie in der Zeit arbeit­en und Ein­nah­men verze­ich­nen dürfen.

Öffentliche Mittel können bei finanziellen Problemen helfen

Während ein­er Betrieb­sun­ter­brechung auf­grund der Coro­na-Krise kön­nen Unternehmer schneller und unbürokratis­ch­er Kurzarbeit­ergeld für ihre Mitar­beit­er in Anspruch nehmen als reg­ulär. Unternehmer kön­nen es bere­its bekom­men, wenn zehn Prozent der Mitar­beit­er von Aus­fällen betrof­fen sind – auch Lei­har­beit­er. Das hat die Bun­desregierung mit Blick auf Coro­na-Pan­demie beschlossen. Entste­hen Unternehmern durch Coro­na-bed­ingte Betrieb­sun­ter­brechung materielle Schä­den, greift möglicher­weise eben­falls das Infek­tion­ss­chutzge­setz. Auch für über die Arbeit­skraft hin­aus­ge­hende Schä­den – beispiel­sweise durch ver­dor­bene Waren – kön­nen Unternehmer bei fehlen­der Ver­sicherung eine Entschädi­gung beantra­gen. Auch danach soll­ten Fir­menchefs ihren Anwalt fra­gen. Zusät­zlich sind öffentliche Notkred­ite oder Hil­fs­fonds geplant – ähn­lich wie etwa nach Hochwasserkatas­tro­phen. Auch das soll­ten Unternehmer mit Blick auf eine Betrieb­sun­ter­brechung jet­zt im Auge behal­ten. Den Steuer­ber­ater soll­ten Unternehmer zudem nach Sofort- oder Teil­w­ertab­schrei­bun­gen und anderen steuer­lichen Erle­ichterun­gen für etwaige Fol­gen durch die Coro­na-Krise fra­gen. Auch ohne Ver­sicherung für eine Betrieb­sun­ter­brechung winken den Unternehmen also Erleichterungen.

Auch Risikomanagement gehört zu einer guten Vorsorge

Das Coro­na- alias COVID-19- alias SARS-CoV-2-Virus ist zwar der aktuelle Grund, sich mit dem The­ma Ver­sicherung und Betrieb­sun­ter­brechung zu befassen. Unternehmer soll­ten die Infek­tion­swelle allerd­ings generell zum Anlass nehmen, die Risiken für ihr Unternehmen kri­tisch zu hin­ter­fragten. Und langfristig wirk­same Antworten zu find­en. Für einen Betrieb­saus­fall kann der Fir­menchef näm­lich dur­chaus auch organ­isatorisch vor­sor­gen. Für etwaige Home-Office-Phasen der Mitar­beit­er angesichts ein­er Quar­an­täne müssen ins­beson­dere die tech­nis­chen Voraus­set­zun­gen bere­its vor dem Ern­st­fall vorhan­den sein. Die Telko-Instal­la­tio­nen müssen kom­plett funk­tions­fähig sein. Serv­er etwa müssen einem erhöht­en Zugriffs- und Über­tra­gungsaufkom­men von außen stand­hal­ten, damit Mitar­beit­er von zu Hause aus arbeit­en kön­nen. Risikovor­sorge ist völ­lig unab­hängig von der Ver­sicherung gegen Betrieb­sun­ter­brechung ein The­ma, das der Fir­menchef regelmäßig mit neuen Ideen ange­hen sollte.

Schon immer hohe Sachschäden durch Betriebsunterbrechung

Aber natür­lich soll­ten Unternehmer sich generell und unab­hängig von der Coro­na-Krise auch bemühen, ihr Risiko für eine Betrieb­sun­ter­brechung durch eine vernün­ftige Ver­sicherung abzudeck­en. Denn die durch Betrieb­sun­ter­brechung aus­gelösten Sach­schä­den sind auch schon zu ganz nor­malen Zeit­en hoch. Ger­ade in den ver­gan­genen Jahren sind sie auch noch mal deut­lich gestiegen, wie der Gesamtver­band der Deutschen Ver­sicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Experten betra­cht­en deshalb eine Ver­sicherung gegen Betrieb­sun­ter­brechung als sehr wichtig für Unternehmen.

Versicherung gegen Betriebsunterbrechung für diverse Fälle

Im Trend liegt bei der Ver­sicherung gegen Betrieb­sun­ter­brechung die Cyber­po­lice. Wie schnell Aus­fälle der IT-Anlage oder Cyberkrim­i­nal­ität zur Betrieb­sun­ter­brechung führen, zeigt derzeit Porsche. Oft fol­gen auf reale Krisen ein­schlägige Attack­en und Aus­fälle im IT-Bere­ich. Aber auch andere spezielle Risiken für eine Betrieb­sun­ter­brechung soll­ten Unternehmer prüfen und gegebe­nen­falls ver­sich­ern. Etwa solche durch Brand­schä­den, Maschi­nen und tech­nis­che Aus­fälle oder eine Trans­port-Betrieb­sun­ter­brechung. Poten­zielle Lück­en soll­ten Unternehmer abcheck­en. So sind beispiel­sweise Schä­den durch Stro­maus­fälle sel­ten ver­sichert – dabei steigt das Risiko hier­für nach Ein­schätzung von Experten. Mehr und mehr geht der Trend hin zu soge­nan­nten All-Risk-Poli­cen, also umfassen­dem Schutz vor den Fol­gen ein­er Betrieb­sun­ter­brechung. Wer so eine Police hat, sollte mit dem Anwalt check­en, für was diese jet­zt leis­ten wird. Wer eine Ver­sicherung erst abschließen will, sollte sich mit dem Anwalt die Zeit nehmen, die Ver­sicherungs­be­din­gun­gen genau zu studieren. Damit sie bei der näch­sten Pan­demie oder son­sti­gen uner­warteten Ereignis­sen auch ver­sichert sind.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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