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So verhindern Unternehmer eine Abzocke durch Abmahnungen

Unternehmer und Gründer sehen sich oft mit Abmahnungen konfrontiert. Gegen Willkür in diesem Bereich formiert sich derzeit Widerstand. Schützen wird Unternehmer aber nur gute Vorbereitung.

Text: Midia Nuri


Derzeit sorgt die Angst vor Abmah­nun­gen wegen möglich­er Ver­stöße gegen die neue Daten­schutz-Grund­verord­nung (DSGVO) bei vie­len Unternehmern für Aufre­gung. Aber auch das Mis­sacht­en ander­er, teils schon deut­lich älter­er Bes­tim­mungen beziehungsweise Urteile nutzen auf Abmah­nun­gen spezial­isierte Angreifer, um einen Betrieb zu attack­ieren und Zahlun­gen zu fordern. Beson­ders oft ger­at­en Klei­n­un­ternehmer oder Exis­ten­z­grün­der wegen Wet­tbe­werb­sver­stößen, Ver­let­zun­gen von Urhe­ber- und Marken­recht­en, Ver­stößen gegen das Fern­ab­satzrecht oder Ver­stößen gegen Infor­ma­tion­spflicht­en ins Visi­er der Abmahner.

Nie ohne Rücksprache mit dem Anwalt unterschreiben

Allen Betrof­fe­nen sollte klar sein: Da mit der Abmah­nung oft auch eine soge­nan­nte straf­be­wehrte Unter­las­sungserk­lärung vom Fir­menchef einge­fordert wird, gehört jed­er einzelne Fall in die Hände des Recht­san­walts. Wer näm­lich eine Unter­las­sungserk­lärung abgibt, schränkt seine kün­fti­gen Hand­lung­sop­tio­nen ein und riskiert für die Zukun­ft hohe Strafzahlun­gen – möglicher­weise selb­st dann, wenn sich später die Recht­slage zu seinen Gun­sten ändert. Vor der Unter­schrift muss also viel geprüft und abge­wogen wer­den – aktuelle Recht­slage, mögliche schwebende Ver­fahren, konkrete Auswirkun­gen auf Finanzen und Tages­geschäft im Betrieb. Liegt eine Abmah­nung in der Post, sollte ein Experte für den Unternehmer prüfen, wie im konkreten Fall damit umge­gan­gen wird und worauf der Fir­menchef sich nicht ein­lassen darf. Anson­sten gilt die Devise: Abmah­nun­gen möglichst gle­ich ver­hin­dern – auch und ger­ade als Grün­der oder Kleinunternehmer.

Gute Vorbereitung ist der beste Schutz vor Abmahnung

Im Schnitt mehr als eine Abmah­nung pro Jahr erhal­ten Online-Händler, ins­be­son-dere nach der Exis­ten­z­grün­dung, so das Mag­a­zin „impulse“. Natür­lich kön­nen und soll­ten Unternehmer alles dafür tun, die Wahrschein­lichkeit ein­er Abmah­nung zu senken, indem sie alle wichti­gen Details beacht­en – als Händler am besten vor dem Launch des Shops oder eben wie bei der Daten­schutz-Grund­verord­nung gle­ich mit Inkraft­treten neuer Regelungen.

Dabei leis­ten der Recht­san­walt und auch der Steuer­ber­ater wertvolle Unter­stützung. Immer noch viel zu oft sind beispiel­sweise umsatzs­teuer­liche Klei­n­un­ternehmer über­rascht, dass sie wegen fehlen­der Mehrw­ert­s­teuerangabe in Rech­nun­gen abgemah­nt wer­den. Es gibt einige Fehler, die zu Abmah­nun­gen ger­adezu ein­laden, sich aber im Gespräch mit Steuer­ber­ater oder Anwalt gle­ich hät­ten ver­mei­den lassen.

Petition könnte Änderungen bei Abmahnrecht anstoßen

Manch­mal ist der Fall natür­lich kom­pliziert und die Anpas­sung an neues Recht aufwändig, wie ger­ade die DSGVO zeigt. Daher formiert sich nun poli­tis­ch­er Wider­stand gegen willkür­lich organ­isierte Abmah­nun­gen. Der Immo­bilien­mak­lerv­er-band etwa unter­stützt demon­stra­tiv eine derzeit online laufende Peti­tion im Bun­destag, deren Ziel ist, gezielte Abmah­n­wellen gegen kleine Betriebe zu unterbinden. 950.000 Unter­schriften wollen die Peten­ten für ihre Forderun­gen sam­meln, beispiel­sweise die Abmahn- und Klage­befug­nis von Vere­inen und Mit­be­wer­bern einzuschränken. Dass sich poli­tisch etwas bewe­gen kön­nte, darf aber kein Grund für Fir­menchefs sein, ihre rechtlichen Pflicht­en weniger sorgfältig zu erfüllen. Selb­st wenn wie vorgeschla­gen manche Ver­bände in der Möglichkeit eingeschränkt wer­den, Abmah­nun­gen auszus­prechen – es wird auch weit­er solche mit anerkan­nt berechtigten Inter­essen geben, etwa Ver­braucherver­bände. Pein­lichst genau die Vor­gaben einzuhal­ten oder zumin­d­est alles Wichtige ver­ant­wortlich umzuset­zen, bleibt also weit­er die Devise. Und auch, wenn mal etwas schiefge­laufen ist: nichts ohne Rück­sprache mit dem Anwalt unterschreiben.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürnberg

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