
Haftungsausschlüsse auf Webseiten und in E‑Mails
Haftungsausschlüsse, sogenannte Disclaimer, sind beliebt. Auf unzähligen Webseiten und in E‑Mails finden sich Disclaimer in verschiedensten Varianten wieder. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Wirksamkeit unterschiedlicher Disclaimer und stellt dar, wie sinnvoll der Einsatz eines Disclaimers ist.
Linkdisclaimer
Disclaimer für Hyperlinks sind sehr verbreitet. Besonders beliebt ist der Hinweis zu einem Urteil des Landgerichts Hamburg: Mit dem Urteil vom 12. September 1998 – 312 O 58/98 – hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von deren Inhalt distanziert: „Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.“
Solche pauschalen Disclaimer sind jedoch überflüssig, da sie nicht wie beabsichtigt eine Haftung ausschließen können. Entscheidend ist vielmehr, dass sich der Setzer eines Links durch die Gestaltung des Links bzw. der Art der Verlinkung von den Inhalten der verlinkten Seite distanziert. Stattdessen sollten externe Links klar und mit einem Datum gekennzeichnet sowie in einem neuen Browser-Fenster geöffnet werden.
Online-Shop
Disclaimer in Online-Shops können auch wettbewerbswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sein. So hat zumindest das Landgericht entschieden (Urteil vom 3. September 2015 – I‑8 O 63/15). In diesem Fall hatte ein Online-Shop folgenden Disclaimer verwendet:
„Inhalt des Onlineangebots: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“
Das Landgericht Arnsberg war der Ansicht, dass diese Klausel wettbewerbsrechtlich unzulässig sei. Schließlich könnte hierdurch in unzulässiger Weise von Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen werden. Zudem sei die Klausel unklar und mehrdeutig und verstoße gegen das Transparenzgebot.
E‑Mail-Disclaimer
E‑Mails enthalten häufig Disclaimer, die beispielsweise folgenden Inhalt haben: „Diese E‑Mail und alle ihr beigefügten Dateien sind vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Sie enthält rechtlich geschützte Informationen. Personen, für die diese Nachricht nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu übertragen, zu verbreiten oder anderweitig zu verwenden. Falls Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Ferner haben Sie diese Nachricht sofort von Ihrem System zu löschen.“
Leider sind solche Hinweise rechtlich nicht wirksam, sondern haben als einseitige Aufforderung lediglich eine Abschreckungswirkung. Sie entfalten hingegen keine rechtliche Wirkung für den Empfänger.
Wenn Absender und Empfänger jedoch in einer vertraglichen Beziehung zueinander stehen, kann die Nutzung und Weiterleitung fälschlicherweise erhaltener Informationen durch den Empfänger Unterlassungs- und Schadensersatzpflichten auslösen. Dies gilt jedoch unabhängig von einem solchen Disclaimer.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.