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Bargeldgeschäfte: nicht nur sauber, sondern rein

Unternehmer sind verpflichtet, hohe Barzahlungen ihrer Kunden zu dokumentieren. Das soll Geldwäsche verhindern. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Der Steuerberater hilft beim Aufbau eines durchdachten Präventionssystems.

Text: Eva-Maria Neuthinger


An den let­zten Besuch der Bezirk­sregierung kann sich Klaus-Dieter Hep­p­n­er gut erin­nern: „Die Beamten kamen, um unsere Kassen­büch­er zu kon­trol­lieren und zu sehen, wie wir mit hohen Bargeldzahlun­gen im Verkauf umge­hen.“ Dass sie keine Hin­weise auf Fehler fan­den, hat­te der Geschäfts­führer der Wahl-Group, mit 700 Mitar­beit­ern zweit­größter Renault-Händler im Bun­des­ge­bi­et, erwartet. „Der sorgfältige Umgang mit Bargeldzahlun­gen hat für uns einen hohen Stel­len­wert“, sagt Hep­p­n­er. „Wir schulen unsere Mitar­beit­er und unter­weisen sie schriftlich gemäß den geset­zlichen Vor­gaben.“ Stan­dortüber­greifend ste­hen Leit­fä­den, For­mu­la­re, Kon­tak­t­dat­en des Geld­wäschebeauf­tragten und Risiko­analy­sen zum Down­load bere­it. Außer­dem wer­den alle rel­e­van­ten Geschäftsvorgänge nach den rechtlichen Vor­gaben doku­men­tiert. So lassen sich die hohen Stan­dards in jed­er Fil­iale ein­hal­ten, was aber seinen Preis hat: „Der bürokratis­che Aufwand ist enorm“, sagt Heppner.

Dieser Aufwand trifft viele Unternehmen. Vom Auto­haus über den Juwe­li­er bis zum Antiq­ui­täten­händler ste­hen unter­schiedlich­ste Betriebe vor dem Prob­lem, bei hohen Bargeldzahlun­gen ihrer Kun­den strenge Regeln ein­hal­ten zu müssen. Das soll den Kampf gegen Geld­wäsche erle­ichtern. Wie bei der Wahl-Group wer­den die Bemühun­gen von den Behör­den zunehmend über­prüft. 2013 fan­den bun­desweit rund 1.600 Kon­trollen statt. 2014 waren es allein in Nor­drhein-West­falen 912 schriftliche Anfra­gen und 72 Besuche vor Ort. Wer als betrof­fen­er Fir­menchef nicht kooperiert, dem dro­hen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Deshalb muss die Geld­wäschep­räven­tion ernst genom­men werden.

Den Per­son­alausweis kopieren Wie mit Barzahlun­gen umzuge­hen ist, regelt das Geld­wäschege­setz. Speziell betrof­fen sind gewerbliche Güter­händler, aber auch Finanzun­ternehmer, Ver­sicherungsver­mit­tler, Immo­bilien­mak­ler oder Recht­san­wälte. Das ober­ste Gebot lautet: „Kenne deinen Kun­den.“ Unternehmer müssen ihre Geschäfts­beziehun­gen überwachen sowie interne Sicherungs­maß­nah­men tre­f­fen, um Geld­wäsche rechtzeit­ig zu bemerken. „Das ist für viele Fir­menchefs ein Prob­lem“, berichtet Wolf­gang Wawro vom Deutschen Steuer­ber­ater­ver­band in Berlin aus der Prax­is. „Denn das Per­son­al ist entsprechend einzuweisen und braucht klare Hand­lungsvor­gaben.“ Erster Ansprech­part­ner bei Fra­gen zum Auf­bau eines wirk­samen Kon­troll­sys­tems sollte der steuer­liche Berater sein, der auch bei der Umset­zung helfen kann.

Beson­dere Vor­sicht gilt bei Bargeld­be­trä­gen ab 15.000 Euro. Wer mit Gütern han­delt, muss bei diesen Zahlun­gen beispiel­sweise den Per­son­alausweis oder Pass des Kun­den kopieren und den Geschäftsvor­gang doku­men­tieren. Unter­la­gen sind fünf Jahre aufzube­wahren. Wawro rät den Betrof­fe­nen, vor dem Auf­bau ihres Sys­tems zur Geld­wäschep­räven­tion zunächst eine geschäfts- und kun­den­be­zo­gene Risiko­analyse vorzunehmen. Auf der Basis ihrer Ergeb­nisse kön­nen dann die einzel­nen Maß­nah­men mit dem Steuer­ber­ater besprochen werden.

Wichtig sind neben ein­er umfassenden Infor­ma­tion und Schu­lung der Mitar­beit­er Stich­proben, ob die Vor­gaben einge­hal­ten wer­den. Geld­wäschep­räven­tion verur­sacht viel Arbeit, wie auch die ord­nungs­gemäße Kassen­führung (siehe links). „Verpflichtete müssen auf Ver­lan­gen den zuständi­gen Behör­den dar­legen kön­nen, dass der Umfang der von ihnen getrof­fe­nen Maß­nah­men mit Blick auf die Risiken der Geld­wäsche und Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung als angemessen anzuse­hen ist“, betont Wawro.

Stets auf die Les­barkeit acht­en Bei Ver­stößen gegen das Geld­wäschege­setz dro­ht min­destens eine Abmah­nung. Das kann schon passieren, wenn vergessen wird, auch die Rück­seite der Papiere zu archivieren, oder Dup­likate nicht les­bar sind. „Bis­lang haben die Bezirk­sregierun­gen in der Regel von Bußgeldern abge­se­hen, da es primär darum ging, die Verpflichteten zu sen­si­bil­isieren“, erk­lärte Marie Vör­ck­el vom Wirtschaftsmin­is­teri­um in NRW auf Anfrage von TRIALOG und fügte gle­ich eine War­nung hinzu: „Die Auf­sichts­be­hör­den wer­den aber nach und nach dazu überge­hen, Bußgelder festzuset­zen.“ Die Beamten kündi­gen ihren Besuch an. Im ersten Schritt nehmen sie sich die Kassen­büch­er der ver­gan­genen drei Jahre vor und gehen alle Beträge über 15.000 Euro durch. Dann wer­den Geschäfte unter dieser Gren­ze über­prüft, falls jemand mehrfach kurz hin­tere­inan­der für einige Tausend Euro eingekauft hat. Fir­menchefs soll­ten Kun­den, die öfter so hohe Rech­nun­gen bar bezahlen, also prinzip­iell iden­ti­fizieren und dies dokumentieren.

Mit der Doku­men­ta­tion allein ist es aber nicht getan. Jed­er nach dem Geld­wäschege­setz Verpflichtete muss dem Bun­deskrim­i­nalamt sowie dem Lan­deskrim­i­nalamt Sachver­halte melden, bei denen der Ver­dacht auf Geld­wäsche oder auf Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung beste­ht. Gut 19.000 Hin­weise gin­gen 2013 von­seit­en der Wirtschaft bei den Behör­den ein – 33 Prozent mehr als im Vor­jahr. Gehan­delt wer­den sollte schon bei kle­in­sten Auf­fäl­ligkeit­en. Denn wer die meldet, muss nicht gle­ich hand­feste Beweise mitliefern. Wer aber zu lange mit ein­er Ver­dachtsmeldung zögert, kann im Ern­st­fall dafür ins Gefäng­nis gehen – für eine Straftat, näm­lich die Beteili­gung an der Geldwäsche.

Mit Plas­tikgeld zahlen lassen Juwe­li­er Stephan Lind­ner ken­nt solche Prob­leme zum Glück nur vom Hören­sagen. „Wir führen zwar teil­weise ein hoch­preisiges Sor­ti­ment, doch bei uns kommt es sehr sel­ten vor, dass jemand einen Betrag von mehreren Tausend Euro bar zahlt“, so der Geschäfts­führer der J. B. Fridrich GmbH & Co. KG in München. In der Regel begle­ichen seine Kun­den ihre Rech­nun­gen per Giro- oder Kred­itkarte. „Das ist uns auch lieber“, meint Lind­ner. Denn den Aufwand der Doku­men­ta­tion für Bargeschäfte möchte er vermeiden.

Bargeld

Stärkere Kon­trolle der Kassen

ELEKTRONISCHE KASSEN Der Fiskus stellt höhere Anforderun­gen an die ord­nungs­gemäße Kassen­führung und ver­langt den Ein­satz manip­u­la­tion­ssicher­er elek­tro­n­is­ch­er Reg­istri­erkassen. Jährlich soll durch Verän­derun­gen an Kassen ein Schaden von zehn Mil­liar­den Euro entste­hen, weil Barein­nah­men nicht doku­men­tiert oder Dat­en gelöscht wer­den. Unternehmer müssen daher alle Z- oder Tage­send­sum­men­bons archivieren – mit Datum und Uhrzeit des Aus­drucks, Namen der Fir­ma, laufend­er Num­mer und Hin­weisen zu Kor­rek­turen wie Stornos. Ver­al­tete Anla­gen müssen bis Ende 2016 aufgerüstet oder aus­ge­tauscht sein.

EU-RICHTLINIE Die 4. EU-Geld­wäscherichtlin­ie inten­siviert die Geld­wäschep­räven­tion. Innerhalb
der näch­sten zwei Jahre soll sie umge­set­zt wer­den. Die Iden­ti­fika­tion­ss­chwelle sinkt von 15.000 Euro auf 10.000 Euro.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 04/2015

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