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Auslandsgeschäfte: Konto, Karte oder bar?

In zahlreichen Ländern sind Geschäftskonten vor Ort für die Abwicklung von Geschäften entbehrlich. In manchen Regionen aber brauchen Unternehmen doch eine Bankverbindung. Dann müssen sie auch auf die Steuerdetails achten.

Autor: Midia Nuri


Er hat viele Kun­den und Liefer­an­ten im Aus­land, aber ein Geschäft­skon­to besitzt er dort nicht. „Wir brauchen keins“, meint Thomas Jäger, Grün­der und geschäfts­führen­der Gesellschafter von Jäger Direkt, einem Her­steller elek­trotech­nis­ch­er Pro­duk­te im hes­sis­chen Reichelsheim. Überzeugt pflichtet er Brigitte Berres bei, die das Team Buch­hal­tung leit­et und betont: „Wir und unsere Kun­den kom­men mit SEPA-Über­weisun­gen per IBAN- und BIC-Num­mer bestens zurecht, damit kön­nen wir so ziem­lich alles bewältigen.“
In Zukun­ft machen der ein­heitliche europäis­che Zahlungsverkehrsraum SEPA (Sin­gle Euro Pay­ments Area) und immer vielfältigere Zahlungsver­fahren für noch mehr Unternehmen mit aus­ländis­chen Kun­den oder Liefer­an­ten ein Kon­to vor Ort über­flüs­sig. Durch SEPA entste­ht ein Großraum ohne Unter­schied zwis­chen Inlands- und Aus­land­süber­weisung aus 32 Ländern.

Nicht nur Preise ver­gle­ichen. Auch Lastschriften sollen dann mit SEPA gren­züber­schre­i­t­end so ein­fach und sich­er laufen wie bis­lang schon Inland­stransak­tio­nen. Angeschlossen sind neben den 27 EU-Staat­en auch die Schweiz, Mona­co, die zum Europäis­chen Wirtschaft­sraum gehören­den Län­der Liecht­en­stein, Nor­we­gen und Island sowie die franzö­sis­chen Überseede­parte­ments Guade­loupe, Franzö­sisch-Guayana, Mar­tinique, Réu­nion und May­otte. Die bei EU-Stan­dard­über­weisun­gen früher gel­tende Betrags­gren­ze von 50.000 Euro entfällt.

Ein eigenes Kon­to in einem anderen SEPA-Land zu haben ist für deutsche Unternehmen also über­flüs­sig. „Der einzige Grund dafür wäre, dass es eine Bank dort gün­stiger anbi­etet“, so Ger­ald Wogatz­ki, Pro­fes­sor für Betrieb­swirtschaft­slehre mit Schw­er­punkt Banken und Finanzierungs­fra­gen an der Fach­hochschule des Mit­tel­standes in Biele­feld. Eine größere Rolle als die Kosten soll­ten bei einem Geschäft­skon­to allerd­ings Fra­gen der Leis­tung und Kun­den­fre­undlichkeit spie­len, gibt er zu bedenken: „Zumal die Zahlungsab­wick­lung sich­er nicht das wichtig­ste The­ma ist, son­dern let­ztlich vor allem Finanzierungs­fra­gen entscheiden.“
Außer­halb des SEPA-Raums bleibt ein Kon­to vor Ort für Aus­lands­geschäfte allerd­ings oft sin­nvoll, beispiel­sweise in Rus­s­land oder Chi­na. „Hat ein Land Kap­i­talverkehrs­beschränkun­gen, muss man das Geld ja irgend­wo lassen“, meint Wogatz­ki. So kon­trol­liert etwa die chi­ne­sis­che Devisen­be­hörde Über­weisun­gen an aus­ländis­che Empfänger streng. Schon eine Zahlung von 30.000 US-Dol­lar ist dann ziem­lich kom­pliziert. Sie erfordert je nach Über­weisungszweck und Empfänger umfan­gre­iche Anträge und Nach­weise. Unternehmer fahren also bess­er damit, Ein­nah­men vorüberge­hend auf einem eige­nen Kon­to vor Ort zu parken und damit später Forderun­gen im Land direkt zu begle­ichen, statt hier­für dann Über­weisun­gen aus Deutsch­land zu ver­an­lassen. Fir­menchefs, die das pla­nen, rät Wogatz­ki: „Man sollte sich stets ein Urteil über die Sta­bil­ität in dem jew­eili­gen Land bilden.“

Steuer­fall­en auswe­ichen. Generell außeror­dentlich wichtig ist bei jedem Aus­land­skon­to, mit dem Steuer­ber­ater detail­liert zu klären, wie eventuell anfal­l­ende Zin­sen behan­delt wer­den: Wird etwa eine Zin­ser­trag­s­teuer vor Ort fäl­lig? Regeln Dop­pelbesteuerungsabkom­men die Erhe­bung und Mel­dung ein­er Quel­len­s­teuer? Und in welchem Umfang kön­nen dann Erträge und Abzüge ver­rech­net wer­den? Nur ein erfahren­er Steuer­ex­perte ken­nt die Fall­stricke und kann den Unternehmer so davor bewahren, aus rein­er Unwis­senheit etwa Steuern zu hin­terziehen und dadurch eine teure Nachzahlung oder sog­ar Schlim­meres zu riskieren.

Selb­st in der EU muss ein Fir­menchef – beim geschäftlichen Aus­land­skon­to und beim Pri­vatkon­to zur Gel­dan­lage – an unter­schiedliche Regeln denken. Bei natür­lichen Per­so­n­en etwa gibt es mit vie­len Län­dern einen Infor­ma­tion­saus­tausch. Zwar liegen sel­ten große Sum­men auf dem Aus­land­skon­to – außer bei Tageskon­ten zur Gel­dan­lage. Aber immer muss der Unternehmer bei diesen Län­dern beacht­en, dass Mit­teilun­gen an das Bun­deszen­tralamt für Steuern in Deutsch­land gehen und das hiesige Finan­zamt so von Erträ­gen erfährt. In Öster­re­ich hinge­gen erfol­gt ein Quel­len­s­teuer­abzug. Bei Kon­ten in Lux­em­burg kann man zwis­chen dem Quel­len­s­teuer­abzug und der Kon­trollmit­teilung wählen.

Auch an Sicher­heit denken. Eine abgel­tende Wirkung hat die Quel­lenbesteuerung allerd­ings nicht. „Der Steuerzahler muss die Zin­sein­nah­men in jedem Fall in Deutsch­land erk­lären“, sagt Isabel Klocke, Ref­er­entin für Steuer­recht beim Bund der Steuerzahler in Berlin. „Gegebe­nen­falls wird die Quel­len­s­teuer dann auf die deutsche Einkom­men­steuer angerech­net.“ Auch Drit­tlän­der wie Liecht­en­stein, Andor­ra, Mona­co, San Mari­no oder die Schweiz behal­ten bei bes­timmten Kap­i­ta­lan­la­gen Quel­len­s­teuern ein.

Entschei­det sich ein Unternehmer für eine aus­ländis­che Kon­toverbindung, muss er sich auch möglich­er tech­nis­ch­er Gefahren bewusst sein. Über Schnittstellen wie den E‑Mail-Verkehr find­et in Chi­na oder afrikanis­chen Län­dern eine beson­dere Form des Phish­ing statt. Tech­nol­o­gisch aus­ge­feilte Hack­eran­griffe sind eben­falls ein Risiko. Am besten holen sich Unternehmen auch hier rechtzeit­ig Rat bei einem darauf spezial­isierten Experten. Erste Infor­ma­tio­nen gibt es etwa bei der Ini­tia­tive Deutsch­land sich­er im Netz e. V. (DsiN), die sich für mehr IT-Sicher­heit ein­set­zt. Ob ein Aus­land­skon­to sin­nvoll ist, hängt zudem von den Vor­lieben der Kun­den beim Zahlungsverkehr ab. Vielerorts wird Pay­Pal genutzt. Fast alle Online­Händler bieten inzwis­chen die Zahlungsab­wick­lung über diesen Dien­stleis­ter an, denn hier­für benötigt der Empfänger nur sein Kon­to im Heimat­land. Auch für hiesige Ver­hält­nisse ungewöhn­liche Zahlver­fahren sind möglich. So nutzt fast jed­er fün­fte Japan­er beim Online-Shop­ping das soge­nan­nte Kon­bi­ni, die Kurz­form der japanis­chen Über­set­zung von „Con­ve­nience-Stores“. Der Kunde bestellt im Inter­net, druckt den Beleg aus und geht zu einem Geschäft in der Nähe. Dort scan­nt der Kassier­er den Beleg, der Kunde zahlt bar. Es han­delt sich also um eine Art Vorkasse.

Lokale Vor­lieben beacht­en. Ähn­liche Sys­teme gibt es auch ander­swo, weiß Lin­da Uhl, Head of Alter­na­tive Pay­ments der Wire­card AG in Aschheim bei München: „Auf der Ara­bis­chen Hal­binsel oder in Südameri­ka wird Bargeld bevorzugt.“ Daher seien dort ver­gle­ich­bare Vorkasse- und Gutschein­zahlver­fahren etabliert. In Lateinameri­ka und Asien seien auch Deb­itkarten beliebt: „Allerd­ings gibt es allein in Chi­na über 40 nationale Banken, die ein Online-Händler zumin­d­est teil­weise ein­binden müsste, wenn er mit dieser Zahlungsweise plant.“ Als Ausweg emp­fiehlt Lin­da Uhl soge­nan­nte Wal­let-Lösun­gen (Wal­let = Geld­börse), eine Art Pre­paid­karte für den Einkauf. So unter­stütze beispiel­sweise Ali­pay in Chi­na alle nationalen Deb­itkarten, aber auch inter­na­tionale Kred­itkarten. Angesichts des aufwendi­gen Kon­to­eröff­nungsver­fahrens und der Kap­i­talverkehrskon­trollen in Chi­na lassen sich die dabei anfal­l­en­den Gebühren leicht verschmerzen.

Zahlungsalternativen

Auf diesen Wegen erhal­ten Sie Geld von aus­ländis­chen Kunden


Deutsches Kon­to: IBAN und BIC erset­zen kün­ftig Kon­ton­um­mer und Ban­kleitzahl. Im europäis­chen Zahlungsverkehrsraum SEPA (Sin­gle Euro Pay­ments Area) laufen Zahlun­gen bei Euro-Beträ­gen wie bish­er im Inland. Das SEPA-Lastschrift­man­dat macht gren­züber­schre­i­t­ende Lastschriften ein­fach. Alter­na­tive zur Lastschrift sind Real-Time-Bank-Trans­fers. Dazu zählen das deutsche Giro­pay, das nieder­ländis­che iDE­AL, das pol­nis­che Przelewy24. Der Kunde autorisiert Zahlun­gen in seinem Online-Bank­ing-Bere­ich, der Händler erhält eine Zahlungs­bestä­ti­gung der Bank. Daher ist das Ver­fahren für Händler inter­es­san­ter als SEPA-Lastschriften. Die Ver­fahren gel­ten als nutzer­fre­undlich und sicher.

Aus­land­skon­to: Für Geschäftspart­ner außer­halb des SEPA-Raums ent­fall­en damit zusät­zliche Kosten vor Ort. Es funk­tion­iert wie ein deutsches Kon­to und lässt sich meis­tens via Online-Bank­ing ver­wal­ten. Über­weisun­gen nach Deutsch­land und umgekehrt klap­pen prob­lem­los durch die im inter­na­tionalen Zahlungsverkehr üblichen IBAN- und BIC-Codes. Bargeld­los­es Zahlen mit ein­er Bankkarte ist oft nur im jew­eili­gen Land und bei Authen­tifizierung des Anwen­ders möglich.

Pay­Pal: Als rel­a­tiv sicher­er Online-Zahlungsser­vice gilt der US-Anbi­eter Pay­Pal. Nach Auswahl dieses Zahlungswegs im Online-Shop eines Unternehmens log­gt sich der Kunde bei Pay­Pal ein und wählt eine Zahlungsmeth­ode, hierzu­lande etwa Lastschrift oder Kred­itkarte. Entsprechend überträgt er den Betrag an Pay­Pal. Pay­Pal schreibt dem Händler die Summe gle­ich nach Abschluss der Transak­tion gut.


Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 01/2013

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