
Spenden und Sponsoring: Helfen mit System
Firmenchefs tun gern Gutes und haben nichts dagegen, falls sie dabei sogar Steuern sparen. Doch wer richtig geben und absetzen will, sollte sich mit dem Steuerberater abstimmen.
Text: Robert Thiel
Unterschied beachten: Spenden fördern steuerbegünstigte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Sie sind freiwillig und stehen in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Leistungen des Empfängers. Beim Sponsoring sind mit der Förderung von Personen oder Projekten in sportlichen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen auch unternehmensbezogene Ziele verbunden. Meistens will der Sponsor den Bekanntheitsgrad und das Image seines Unternehmens in der Öffentlichkeit steigern.
Spenden planen: Viele Menschen verzetteln sich. Sie bündeln ihre Mittel nicht und erzielen so weniger Wirkung. Ergreifen Sie selbst die Initiative und wählen Sie sorgfältig wenige Empfänger aus, um sie gezielt zu unterstützen. Das halbstaatliche Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) prüft als „Spenden-TÜV“ die Finanzen einer Organisation und hat über 260 Spendensiegel verliehen. Grundsätzlich gilt: Je gefühlsbetonter der Spendenaufruf, desto mehr Misstrauen ist angebracht. Außerdem sollten die Verwaltungskosten nicht 35 Prozent des Etats überschreiten. Bei der Auswahl hilft der Leitfaden „Gutes tun – Besser spenden“ des DZI unter www.dzi.de/Spenderberatung/ Downloads, bei der Suche nach schwarzen Schafen www.charitywatch.de.
Spenden absetzen: Privatpersonen können für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden bis zu 20 Prozent ihrer Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Betriebe dürfen vier Promille vom Umsatz zuzüglich der Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt will eine Spendenbescheinigung sehen. Bei Kleinspenden bis 200 Euro reichen Überweisungs- und Spendenbeleg. Parteispenden können Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (AG, GmbH, KGaA) nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei der persönlichen Einkommensteuererklärung zieht das Finanzamt von 1.650 (Ehepaar: 3.300) Euro jeweils die Hälfte direkt von der Steuerschuld ab. Weitere 1.650 beziehungsweise 3.300 Euro können als Sonderausgabe die steuerpflichtigen Einkünfte mindern.
Sponsoring nutzen: Aufwendungen für das Sponsoring lassen sich voll als Betriebsausgaben ansetzen. Beim Energy-Drink-Konzern Red Bull beispielsweise, der aus Imagegründen zahlreiche Sportereignisse fördert, erreichen sie je nach Region bis zu 35 Prozent des Umsatzes. Voraussetzung: Mit dem Sponsoring wird ein wirtschaftlicher Vorteil für das Unternehmen angestrebt. Dafür reicht grundsätzlich schon eine Erhöhung des unternehmerischen Ansehens. Doch Vorsicht, hier kann der Teufel im Detail liegen! Bevor Sie Geld investieren, sollten Sie deshalb mit Ihrem Steuerberater das Projekt genau planen, damit Sie später beim Finanzamt keine böse Überraschung erleben.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg, Ausgabe 02/2012