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Die kalte Progression — und was sich dahinter verbirgt

Nach dem Grundgedanken des deutschen Steuersystems sollen starke Schultern mehr tragen als schwache. Daher ist der Einkommensteuertarif progressiv ausgestaltet. Doch was heißt das eigentlich? Und was verbirgt sich hinter der aktuellen Diskussion um die sogenannte kalte Progression?


Der Einkom­men­steuer­tarif. Der deutsche Einkom­men­steuer­tarif begin­nt bei 8.005 Euro mit 14 Prozent. Das heißt, dass das zu ver­s­teuern­des Einkom­men bis zu 8.004 Euro einkom­men­steuer­frei bleibt. Ab 8.005 Euro greift der Staat mit einem steigen­den Steuer­satz zu, der von 14 Prozent bis zu 42 bzw. 45 Prozent reicht. Je höher das zu ver­s­teuernde Einkom­men ist, desto höher ist auch der Steuer­satz. Das bedeutet, dass jemand der mehr Geld ver­di­ent, nicht nur abso­lut mehr Steuern bezahlt, son­dern auch rel­a­tiv, d.h. mit einem höheren Steuer­satz besteuert wird. Prozen­tu­al gese­hen bleibt ihm weniger Geld nach Steuern übrig als dem, der abso­lut weniger ver­di­ent. Dahin­ter ste­ht der Gedanke, dass Men­schen mit hohen Einkom­men leis­tungs­fähiger sind und entsprechend auch höher besteuert wer­den kön­nen bzw. sollen. Ziel dieses pro­gres­siv­en Steuer­tar­ifs ist, dass eine Umverteilung von bess­er zu schlechter ver­di­enen­den Bürg­ern stat­tfind­et. Dieser soziale Gedanke find­et sich auch in der deutschen Ver­fas­sung, je nach Inter­pre­ta­tion mehr oder weniger stark ausgeprägt.

Die Pro­gres­sion. Wenn im Rah­men des Einkom­men­steuer­tar­ifs von Prozentsätzen die Rede ist, wird damit in der Regel der Gren­zs­teuer­satz gemeint. Der Gren­zs­teuer­satz gibt an, wie hoch ein zusät­zlich ver­di­en­ter Euro besteuert wird. Wenn man z.B. 10.000 Euro zu ver­s­teuern­des Einkom­men hat und es kommt ein Euro dazu, wird dieser Euro bei einem beispiel­haften Gren­zs­teuer­satz mit 16 Prozent belegt. Dies bedeutet aber nicht, dass das gesamte zu ver­s­teuernde Einkom­men mit 16 Prozent besteuert wird, son­dern nur dieser eine zusät­zliche Euro. Der Steuer­satz, der die Steuer­rate für das gesamte zu ver­s­teuernde Einkom­men angibt, ist der Durch­schnittss­teuer­satz. Der Gren­zs­teuer­satz ist also nur ein par­tieller Auszug aus der Angabe der Besteuerung. In Deutsch­land ist der Einkom­men­steuer­tarif so gestal­tet, dass der Gren­zs­teuer­satz von 14 Prozent bis zu 42 bzw. 45 Prozent ansteigt. Dies bedeutet, dass bis zu ein­er Höhe von 52.882 Euro der Gren­zs­teuer­satz auf 42 Prozent ansteigt. Jed­er zusät­zliche Euro ab 8.005 Euro wird fol­glich immer höher besteuert bis 52.882 Euro erre­icht sind. Ab dieser Höhe greift der Staat kon­stant bis zu 250.730 Euro mit 42 Prozent zu; darüber hin­aus sog­ar mit 45 Prozent, der soge­nan­nten Reichen­s­teuer. Da der Gren­zs­teuer­satz, der Steuer­satz mit dem zusät­zlich­es Einkom­men besteuert wird, in bes­timmten Einkom­men­sre­gio­nen immer weit­er ansteigt, spricht man von Progression.

Die kalte Pro­gres­sion. Die tar­i­flichen Eckpfeil­er, wann welch­er Gren­zs­teuer­satz ein­set­zt, sind im Einkom­men­steuerge­setz als absolute Zahlen­werte fix. Steigt nun das Einkom­men des Steuerpflichti­gen z.B. im Rah­men der Tar­ifver­hand­lun­gen für den Infla­tion­saus­gle­ich, steigt auch der anzuwen­dende Gren­zs­teuer­satz. Jed­er zusät­zliche Euro wird ja mit einem höheren Einkom­men­steuer­satz belegt. Streng genom­men han­delt es sich bei den “zusät­zlichen Euros” aus den Tar­ifver­hand­lun­gen aber nicht um eine reale Einkom­menser­höhung, son­dern meist nur um einen Infla­tion­saus­gle­ich. Trotz­dem greift der Staat mit einem höheren Steuer­satz zu und erhält nicht nur abso­lut (auf­grund der Einkom­menser­höhung) son­dern auch rel­a­tiv (auf­grund des höheren Steuer­satzes) mehr Steuern, obwohl der Steuerpflichtige real, unter Berück­sich­ti­gung der Infla­tion, kein höheres Einkom­men hat. Die Folge ist, dass er von seinem real unverän­derten Einkom­men mehr Steuern abgeben muss und somit net­to und real weniger Einkom­men hat als vor der Lohn­er­höhung. Dies ist die Folge der kalten Pro­gres­sion, die im Grunde eine heim­liche Steuer­erhöhung darstellt.

Gegen­maß­nah­men der Bun­desregierung. Die Bun­desregierung hat aktuell angekündigt, dass sie der kalten Pro­gres­sion ent­ge­gen wirken will (Quelle: Schutz vor versteckten
Steuer­erhöhun­gen — Maß­nah­men gegen die kalte Pro­gres­sion; Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen/Referat für Öffentlichkeit­sar­beit). Die geplanten Maß­nah­men haben ein Vol­u­men von ins­ge­samt sechs Mil­liar­den Euro pro Jahr. Sie wer­den 2013 und 2014 in zwei Schrit­ten umge­set­zt und umfassen fol­gende Eckpunkte:

  • Der Grund­frei­be­trag wird bis 2014 um ins­ge­samt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben.
  • Der Tar­ifver­lauf wird bis 2014 eben­falls um ins­ge­samt 4,4 Prozent angepasst.
  • Die Bun­desregierung wird des Weit­eren kün­ftig alle zwei Jahre über­prüfen, wie die kalte Pro­gres­sion wirkt und ob nachges­teuert wer­den muss. Grund­frei­be­trag und Tar­ifver­lauf kön­nen daraufhin entsprechend angepasst werden

Faz­it. Die kalte Pro­gres­sion stellt seit Jahren eine verdeck­te Steuer­erhöhung dar, die nicht gerecht­fer­tigt ist und vor allem vom Bürg­er weitest­ge­hend unbe­merkt bleibt. Eine stetige Anpas­sung der einkom­men­steuer­tar­i­flichen Para­me­ter ist fol­glich nahezu jährlich erforder­lich, damit dem Bürg­er nicht weit­er unbe­merkt höhere Steuern aufer­legt werden.

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