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Betriebliche Kinderbetreuung – Grund zu allgemeiner Freude

Sorgen sich Mitarbeiter um die Kinderbetreuung, sind sie weniger konzentriert. Hier können Firmenchefs mit entsprechenden Angeboten gegensteuern. Auch kleine Unternehmen haben durchaus die Möglichkeit, Plätze in einer betriebsnahen Kita zu stellen.

Text: Midia Nuri


Viele Unternehmer sehen ungenutzte Büros als Last – sie verur­sachen nur Kosten. Ver­e­na Patrias emp­fand es als Segen, dass bei der Wheels Logis­tics GmbH & Co. KG ein Teil des Fir­menge­bäudes leer stand. So kon­nte die Area-Man­agerin der Spedi­tion in Mün­ster ihre Idee zur betrieblichen Kinder­be­treu­ung für gut 80 Mitar­beit­er real­isieren: „Wir haben uns vom Jugen­damt über die Möglichkeit­en berat­en lassen und um Auskun­ft gebeten, ob die Räume dafür infrage kom­men.“ Mit dem pos­i­tiv­en Bescheid begann Anfang 2012 der Umbau, instal­liert wur­den unter anderem eine weit­ere Tür sowie Toi­let­ten und Waschmöglichkeit­en in Kinder­größe. Dazu ent­stand ein Freigelände mit Sand­kas­ten und Spiel­geräten. Im Okto­ber ging die fir­men­na­he Kinder­be­treu­ung zur Freude der Angestell­ten los – viele Fir­menchefs ken­nen die Sit­u­a­tion, dass Eltern nach den Som­mer­fe­rien um flex­i­ble Arbeit­szeit­en bit­ten, da es nicht mit der geplanten Kinder­be­treu­ung klappt und nun Impro­visieren ange­sagt ist.

Wer Mitar­beit­er sucht oder Fachkräfte ans Unternehmen binden will, sollte Ange­bote zur betrieblichen Kinder­be­treu­ung prüfen. Sie kön­nen bei Bewer­bern auss­chlaggebend für die Zusage sein und gesuchte Spezial­is­ten von der Abwan­derung abhal­ten. Das Grün­den ein­er eige­nen Ein­rich­tung und das Bezuschussen ein­er ander­weit­i­gen Unter­bringung der Kinder sollte aber mit Anwalt und Steuer­ber­ater besprochen wer­den. Hier­bei gilt es unter anderem zu klären, wie sich die Ange­bote steuer­lich für das Unternehmen als Betrieb­saus­gaben sowie für die Beschäfti­gen als geld­w­ert­er Vorteil auswirken. Überdies kön­nte eine Förderung in Höhe von 9.600 Euro pro Betreu­ungsplatz durch das Bun­des­fam­i­lien­min­is­teri­um drin sein. Zudem müssen mit dem Anwalt das Genehmi­gungsver­fahren und mögliche Haf­tungsrisiken oder Ver­sicherungspflicht­en disku­tiert werden.

Schulferien sind ein Problem

Sind diese Fra­gen beant­wortet, ste­ht der betrieblichen Kinder­be­treu­ung nichts mehr im Weg und der Fir­menchef hat ein gutes Argu­ment bei der Mitar­beit­er­suche. Jed­er Dritte der 25- bis 39-Jähri­gen würde den Job wech­seln, um Fam­i­lie und Beruf bess­er unter einen Hut zu bekom­men, so eine Studie des Bun­des­fam­i­lien­min­is­teri­ums. Mit Konzepten für die betriebliche Kinder­be­treu­ung punk­ten kön­nen Unternehmen vor allem, weil der seit August 2013 gel­tende Recht­sanspruch auf einen Kinder­garten­platz ab dem vol­len­de­ten ersten Leben­s­jahr nur auf dem Papi­er besteht.

In vie­len Regio­nen sind ver­lässliche Struk­turen weit­er Man­gel­ware. Eng ist es zudem nicht nur für Eltern mit kleinen Kindern. Es fehlen auch Ganz­tags­be­treu­ungs- oder Hort­plätze für Fün­ftk­lässler. Und prak­tisch unvere­in­bar mit dem Beruf sind natür­lich zwölf Wochen Schulfe­rien – vielerorts völ­lig ohne Betreuungsmöglichkeit.

Betreuung im Betrieb entlastet

Bei Wheels Logis­tics muss sich darüber nie­mand mehr Gedanken machen. Zur Betreu­ung von neun Kindern gibt es jet­zt eine soge­nan­nte Groß­tage­spflegeein­rich­tung. „Ein Betrieb­skinder­garten wäre organ­isatorisch zu aufwendig gewe­sen“, so Patrias. Sie hätte sich auch vorstellen kön­nen, Plätze in vorhan­de­nen Kitas für die Kol­le­gen zu buchen, wären die eige­nen Räume als untauglich eingestuft wor­den – oder den Ein­satz selb­st­ständi­ger Tages­müt­ter, die das Jugen­damt aus­bildet. Let­ztlich aber wählte Patrias das „Mini-Betrieb­skinder­garten“ genan­nte Mod­ell, in dem sich mehrere Tages­müt­ter zur Groß­tage­spflege in ein­er exter­nen Ein­rich­tung für die Kinder­be­treu­ung zusam­men­tun, in diesem Fall auf dem Wheels-Gelände.

Fünf Plätze ste­hen Kindern der Mitar­beit­er zu, vier Stu­den­ten der benach­barten Polizei­hochschule, mit der kooperiert wird. „Das kam über das Jugen­damt zus­tande und passte zufäl­lig gut“, sagt Patrias. Freie Plätze gehen an externe Kinder. Zwei selb­st­ständi­ge Tages­müt­ter haben die Räume vom Unternehmen gemietet. Das Geld bekom­men sie vom Jugen­damt, die Eltern zahlen der Stadt brut­tolohn- und stun­den­ab­hängige Beiträge. Um den Tages­müt­tern die für die rel­a­tiv lan­gen Öff­nungszeit­en von 7.30 bis 17 Uhr nötige finanzielle Pla­nungssicher­heit zu geben, sicherte Wheels zu, finanzielle Lück­en zu schließen, die entste­hen, falls ein Platz für ein Mitar­beit­erkind freige­hal­ten wird oder Kinder nicht gle­ich für die ganze Betreuungs­zeit angemeldet werden.

„Außer­dem stellen wir ein Extra­bud­get für Spielzeug, Essen, Obst und Getränke zur Ver­fü­gung“, so Patrias. Wer sich nicht zutraut, ein der­ar­tiges Kinder­be­treu­ungskonzept selb­st auf die Beine zu stellen, kann einen der mit­tler­weile zahlre­ichen Dien­stleis­ter in diesem Bere­ich ein­schal­ten. Zu ihnen gehört Alfons Scheitz. Um für ein Unternehmen eine Betrieb­ski­ta in ein­er ehe­ma­li­gen Haus-meis­ter­woh­nung nach dem Vor­bild der zuvor für den Eigenbe­darf von ihm ins Leben gerufe­nen Kita zu real­isieren, grün­dete er Impuls Soziales Man­age­ment in Kas­sel – als Vere­in und als GmbH & Co. KG.

Unternehmer müssen handeln

Mit 750 Mitar­beit­ern betreibt Scheitz rund 35 betriebliche und öffentliche Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen: „Vom Konzept bis zum Betrieb machen wir alles.“ Über die Fio Con­sult GmbH wer­den Mach­barkeitsstu­di­en und Platzbe­darf­s­analy­sen erstellt, aber auch The­men wie Per­sonal­man­age­ment oder Qual­itäts­stan­dards behan­delt. Es gibt auf die Bedürfnisse der Kun­den zugeschnit­tene Ange­bote zur Ferien- oder Not­be­treu­ung im Krankheits­fall – und der Cater­ingser­vice „Kita-Express“ liefert kindgerechte Mahlzeit­en. Ein Fir­menchef kann also viele Wege ein­schla­gen, um seinen Mitar­beit­ern die Kinder­be­treu­ung zu erle­ichtern – wichtig ist, dass er sich in diese Rich­tung bewegt.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.


Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 04/2016

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