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Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit in 10 Schritten

Der Start in die Selbstständigkeit bietet große Chancen und kann Träume wahr werden lassen. Eine Existenzgründung beinhaltet aber auch gleichzeitig Risiken. Dieser Karriereschritt will deshalb gut geplant sein. Folgende Punkte sollten unbedingt beachtet werden, um die größten Klippen umschiffen zu können.


1. Wissen sammeln

Sam­meln Sie so viel Wis­sen über selb­st­ständi­ge Tätigkeit­en ein, wie es möglich ist. Sprechen Sie unbe­d­ingt mit erfol­gre­ichen und gescheit­erten Unternehmern und berat­en Sie sich mit Ihrer Familie.

Je bess­er Ihr Bild von dem Unternehmer­tum ist, desto weniger laufen Sie Gefahr, durch die vie­len Stolper­steine über­rascht zu wer­den. Sie soll­ten den All­t­ag eines selb­st­ständig täti­gen Men­schen ken­nen. Sehr hil­fre­ich kann es sein, wenn Sie Kon­takt zu erfol­gre­ichen Kol­le­gen hal­ten kön­nen, die immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Sie soll­ten auch Ange­bote mit Grün­dertests nutzen. Im Exis­ten­z­grün­dungsportal des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie wer­den beispiel­sweise ver­schiedene Grün­der- und Unternehmertests ange­boten. Auf diesen Seit­en ist auch ein Online-Train­ing enthal­ten, das in einem Lern­pro­gramm die Etap­pen auf dem Weg zur beru­flichen Selb­st­ständigkeit vorstellt.

2. Die Idee

Am Anfang ste­ht die Geschäft­sidee. Neben einem Fran­chise-Unternehmen oder der Über­nahme eines beste­hen­den Unternehmens kommt auch eine kom­plett neue Idee in Betra­cht. Sie soll­ten dann den Wet­tbe­werb sehr genau ken­nen und die Frage nach der Unter­schei­d­barkeit des Ange­botes beant­worten können.

Über­legen Sie sich einen Ele­va­tor Pitch. Dieser beschreibt eine Präsen­ta­tion mit der Länge ein­er Aufzugs­fahrt, also etwa 30 bis 60 Sekun­den. Inner­halb dieser Zeit soll­ten Sie das Inter­esse für Sie und Ihre Pro­duk­te bzw. Dien­stleis­tun­gen gewin­nen können.

Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Idee wird auch der Name Ihres Unternehmens und Ihrer Marke sein. Diese soll­ten Sie beim Deutschen Patent- und Marke­namt anmelden. Zuvor müssen Sie prüfen, dass Sie keine frem­den Marken­rechte verletzen.Anschließend soll­ten Sie sich wichtige Domains sichern.

3. Professionelle Beratung

Lassen Sie sich pro­fes­sionell berat­en. Dies kann durch die kom­mu­nale Wirtschafts­förderung oder die Indus­trie- und Han­del­skam­mer erfol­gen. Bei der Vor­bere­itung Ihres Grün­dungsvorhabens kön­nen Sie sich auch von Unternehmens- bzw. Exis­ten­z­grün­dungs­ber­atern kostenpflichtig helfen lassen. Hier bieten einige Bun­deslän­der einen Zuschuss an.

4. Businessplan erstellen

Zu Ihrer eige­nen Pla­nungssicher­heit, für Ihre Geschäfts­bank oder für eventuell benötigte öffentliche Fördergelder benöti­gen Sie einen Busi­ness­plan. Dieser sollte nach­fol­gende Punk­te enthalten:

  • Darstel­lung der Gründerperson
  • Vorstel­lung der Geschäftsidee
  • Mark­tüberblick, Beschrei­bung des Wettbewerbs
  • Ihr Mar­ket­ing mit Ange­bot, Preis und Vertrieb
  • Die Organ­i­sa­tion Ihres Unternehmens und die Rechtsform
  • Risiken und Chan­cen mit SWOT-Analyse
  • Rentabil­itätsvorschau (Gewinn- und Verlust-Planung)
  • Liq­uid­ität­s­pla­nung

Kon­tak­tieren Sie Beratungsstellen, die Ihnen bei der Ausar­beitung Ihres Busi­ness­plans helfen. Hierzu zählen die Indus­trie- und Han­del­skam­mern, die Handw­erk­skam­mern oder auch die regionalen Gründungsinitiativen.

5. Die Rechtsform

Bei der Wahl der richti­gen Unternehmensform ist eine sorgfältige Abwä­gung der Vor- und Nachteile der jew­eili­gen Rechts­form notwendig. Neben den per­sön­lichen Erfordernissen sind auch wirtschaftliche, steuer­liche und rechtliche Kon­se­quen­zen zu berücksichtigen.

Es wird im All­ge­meinen zwis­chen Per­so­n­enge­sellschaften und Kap­i­talge­sellschaften unter­schieden. Typ­is­che Per­so­n­enge­sellschaften sind die Gesellschaft bürg­er­lichen Rechts (GbR), die offene Han­dels­ge­sellschaft (oHG) und die Kom­man­dit­ge­sellschaft (KG). Kap­i­talge­sellschaften sind zum Beispiel die GmbH, die Unternehmerge­sellschaft (haf­tungs­beschränkt) und die Aktienge­sellschaft (AG). Daneben gibt es Mis­chfor­men wie die GmbH & Co. KG.

6. Die Finanzierung

Ger­ade in der Grün­dungsphase sind die Kosten für das Unternehmen sehr hoch. Mate­r­i­al, Büroausstat­tung, Miete usw. müssen bezahlt wer­den. Zudem müssen auch die pri­vat­en Kosten gedeckt werden.

Umso wichtiger ist es, sich über die Finanzierung der Unternehmensgrün­dung Gedanken zu machen. Neben der klas­sis­chen Finanzierung durch Banken ste­hen Alter­na­tiv­en wie öffentliche Förder­pro­gramme, Unternehmens­beteili­gun­gen (z. B. Ven­ture-Cap­i­tal) oder Crowd­fund­ing zur Auswahl.

7. Behördengänge

Der näch­ste Schritt in die selb­st­ständi­ge Tätigkeit ist die Anzeige beim Gewer­beamt und als Freiberu­fler der Antrag auf Erteilung ein­er Steuer­num­mer beim Finanzamt.
Denken Sie auch an die frühzeit­ige Ein­rich­tung eins Bankkon­tos. Die Indus­trie- und Han­del­skam­mer wird meist vom Gewer­beamt informiert.

Nutzen Sie den „BMWi-Behör­den­weg­weis­er“. Sie find­en diesen im Exis­ten­z­grün­der­por­tal des Bun­desmin­is­teri­ums für Wirtschaft und Energie.

8. Steuern planen

Stellen Sie sich frühzeit­ig auf die anfal­l­en­den Steuern ein. Denken Sie dabei an die betrieblichen Steuern wie Umsatzs­teuer und Gewerbesteuer sowie ggf. Kör­per­schaft­s­teuer z. B. bei der GmbH.
Sie soll­ten aber auch Ihre pri­vat­en Steuern wie die Einkom­men­steuer ein­pla­nen. Hier wer­den Sie eventuell vierteljährlich Vorauszahlun­gen leis­ten müssen. Unter­schätzen Sie in keinem Fall die Steuer­nachzahlun­gen, die Sie bei höheren Gewin­nen als erwartet leis­ten müssen.

9. Versicherungen

Neben Ver­sicherun­gen für betriebliche Risiken wie beispiel­sweise Ein­bruch, Feuer oder Maschi­nen­schaden müssen Sie sich per­sön­lich absich­ern. Denken Sie an Ihre Kranken- und Pflegev­er­sicherung oder Renten­ver­sicherung. Prüfen Sie hier­bei, ob Sie sich in der geset­zlichen Renten­ver­sicherung ver­sich­ern müssen.

Über­legen Sie sich auch, ob der Abschluss ein­er Beruf­shaftpflichtver­sicherung sin­nvoll ist, wenn diese nicht ohne­hin vorgeschrieben ist. Schließlich sind angestellte Mitar­beit­er sozialver­sicherungspflichtig in der geset­zlichen Renten‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

10. Weitere Beratungsangebote nutzen

Auch nach den ersten unternehmerischen Schrit­ten soll­ten Sie sich berat­en lassen. Neben der Beratung durch einen Steuer­ber­ater emp­fiehlt sich die Beratungs­förderung des Bundes:
Das Grün­der­coach­ing Deutsch­land wen­det sich an Grün­der, Unternehmen­snach­fol­ger und junge Unternehmer bis zu zwei Jahre nach der Grün­dung bzw. Über­nahme. Der Zuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro. Unter­stützt wer­den Beratungsleis­tun­gen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organ­isatorischen Fra­gen. Die Förderung erfol­gt aus Mit­teln der KfW Bankengruppe.


Bei Fra­gen sprechen Sie uns gerne an.

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