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Tachografenpflicht – verzerrte Wahrnehmung

In vielen Betrieben verursachen digitale Fahrtenschreiber seit einigen Jahren hohe Kosten. Trotzdem will das Europaparlament den Einsatz der Geräte in den Transportern von noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen vorschreiben.

Autor: Moni­ka Hofmann


„Bürokratieab­bau sieht anders aus“, schimpft Wal­ter Schmitt. Der Inhab­er des Elek­tro­be­triebs TV Schmitt Elek­tron­ics in Ober­schleißheim bei München mah­nt die EU, sich auf ihr ursprünglich­es Ziel zu besin­nen – und den Dschun­gel aus Regeln und Vor­gaben zu licht­en. Die Europa­parla­men­tari­er aber pla­nen mit der Ver­schär­fung der Tachografenpflicht ger­ade das Gegen­teil. Wenn es nach ihnen geht, müssen Fahrzeuge schon ab einem zuläs­si­gen Gesamt­gewicht von 2,8 Ton­nen statt bish­er 3,5 Ton­nen mit dig­i­tal­en Tachografen aus­gerüstet wer­den. „Das würde viele Handw­erks­be­triebe in die Bre­douille brin­gen, denn die meis­ten nutzen Trans­porter dieser Gewicht­sklasse“, fürchtet Schmitt.

Viel Mehrar­beit befürchtet. Fir­menchefs, die in neue Fahrzeuge investieren wollen, soll­ten darum unbe­d­ingt die Frage klären, ob sie den dig­i­tal­en Tachografen brauchen. Der erhöht nicht nur den Kauf­preis um rund 500 Euro, son­dern erfordert auch eine regelmäßige Datenpflege. Daher erwartet Schmitt einen hohen monatlichen Mehraufwand. „Die im dig­i­tal­en Tachografen gespe­icherten Dat­en müssen kon­tinuier­lich aus­ge­le­sen und elek­tro­n­isch archiviert wer­den“, so der Fir­menchef. „Zudem braucht jed­er Fahrer und jed­er Unternehmer spez­i­fis­che Karten: In den Betrieben wuchert damit der bürokratis­che Aufwand munter weiter.“

Für welche Fahrzeuge ist nach aktueller Recht­slage der dig­i­tale Tachograf bere­its Pflicht? „Seit 2006 haben Unternehmer alle neuen gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­gewicht von mehr als 3,5 Ton­nen mit einem dig­i­tal­en Fahrten­schreiber auszurüsten“, erläutert Frank-Peter Gentze, Leit­er des Refer­ats Sozialpoli­tik und Berufs­bil­dung des Bun­desver­bands Güterkraftverkehr, Logis­tik und Entsorgung (BGL) in Frank­furt am Main. „Egal, ob sie diese im Fern- oder nur im Nahverkehr ein­set­zen.“ In Fahrzeu­gen, die damals schon zum Flot­tenbe­stand zählten, reichen analoge Fahrten­schreiber. Für kleine und mit­tlere Betriebe wird das schnell zu einem Kraftakt, weil sie neben dem Kon­troll­gerät sowie den Fahrer- und Unternehmerkarten auch noch entsprechende Lesegeräte und Soft­ware brauchen sowie klare Vor­gaben ein­hal­ten müssen (siehe Kas­ten). Zwar lassen sich die Dat­en zum Flot­ten­man­age­ment nutzen. „Doch das ist eher für größere Trans­port­fir­men inter­es­sant, die anderen müssen viel Aufwand betreiben, ohne davon zu prof­i­tieren“, so Frank-Peter Gentze. Die Kon­trolle der Lenk- und Ruhezeit­en sei ein­fach­er zu erre­ichen, so der Experte. „Zumal Manip­u­la­tio­nen auch beim dig­i­tal­en Tachografen möglich sind, die aber weniger Spuren hin­ter­lassen als bei analo­gen Täuschungsmanövern.“

Aus­nah­men kön­nten fall­en. Für Betriebe vor allem im Handw­erk gel­ten bis­lang Aus­nah­men: Fahrzeuge mit einem zuläs­si­gen Gesamt­gewicht von nicht mehr als 7,5 Ton­nen, die in einem Umkreis von 50 Kilo­me­tern vom Stan­dort des Unternehmens für bes­timmte beru­fliche Tätigkeit­en genutzt wer­den, sind von der dig­i­tal­en Tachografenpflicht befre­it, sagt Horst Roitsch vom Bun­de­samt für Güterkraftverkehr (BAG) in Köln. „Dazu zählen vor allem Fahrzeuge, mit denen der Fahrer Mate­r­i­al, Aus­rüs­tun­gen oder Maschi­nen trans­portiert, die er für seine Tätigkeit benötigt, oder Fahrzeuge, die eine bes­timmte, beson­dere Ausstat­tung haben, etwa als Verkauf­swa­gen auf Märk­ten.“ Grund­vo­raus­set­zung ist, dass das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupt­tätigkeit des Fahrers darstellt, betont der Experte.

Unendlich­er Feld­ver­such. Der Anteil an Fahrzeu­gen mit dig­i­talem Kon­troll­gerät bei deutschen Unternehmen beträgt gut 70 Prozent. „Der dig­i­tale Tachograf hat sich bewährt“, meint Roitsch. Zwar ist es zeitaufwendi­ger als beim analo­gen Kon­troll­gerät, die Dat­en aus dem Massen­spe­ich­er sowie der Fahrerkarte zu prüfen und zu analysieren. Doch dafür lassen sich Lenk- und Ruhezeit­en exakt auswerten. „Das regelmäßige Herun­ter­laden der Dat­en und Auf­be­wahren war anfangs sich­er mit zusät­zlichem Aufwand ver­bun­den“, so Roitsch. Da diese Vorgänge aber elek­tro­n­isch erfol­gten, dürfte sich dieser Mehraufwand im Rah­men hal­ten, wenn ein entsprechen­des Sys­tem etabliert ist.

Dass die neuen Geräte sicher­er wer­den, Fern­abfra­gen ermöglichen und sich leichter ins betriebliche Man­age­ment inte­gri­eren lassen, wün­scht sich der EU-Verkehrsmin­is­ter­rat. Er disku­tiert jet­zt, wie die näch­ste Gen­er­a­tion des dig­i­tal­en Tachografen ausse­hen kön­nte. BGL-Experte Gentze befürchtet allerd­ings, dass dabei erneut die Bedürfnisse der kleineren Fir­men nach ein­er ein­fachen und zuver­läs­si­gen Tech­nik ignori­ert wer­den. „Das war auch schon bei Ein­führung der dig­i­tal­en Tech­nik so“, kri­tisiert er. „Die EU hat einen Feld­ver­such ges­tartet, der noch bis heute läuft – auf dem Rück­en der kleinen und mit­tleren Unternehmen.“


KOMPLEXES SYSTEM IM FÜHRERSTAND

Aus diesen fünf Bausteinen beste­ht der dig­i­tale Tachograf


Kon­troll­gerät: Damit lassen sich die Lenk- und Ruhezeit­en für 365 Tage aufze­ich­nen, spe­ich­ern und ausle­sen sowie die Geschwindigkeits­dat­en der ver­gan­genen 24 Stun­den nachvollziehen.
Fahrerkarte: Sie spe­ichert Fahrerak­tiv­itäten, Ereignisse und Störun­gen. Die per­so­n­en­be­zo­gene Karte kann der Fahrer nur ein­mal beantra­gen. Sie gilt fünf Jahre und kostet rund 40 Euro.
Unternehmen­skarte: Sie ermöglicht es, Dat­en auszule­sen. Alle 28 Tage muss der Fir­menchef die Dat­en der Fahrerkarte und des Massen­spe­ich­ers archivieren. Sie lassen sich zum Flot­ten­man­age­ment nutzen. Die Karte gilt fünf Jahre, sie kostet rund 40 Euro.
Werk­stat­tkarte: Qual­i­fizierte Werk­stat­tfachkräfte erhal­ten sie für Ein­bau und Wartung dig­i­taler Kon­troll­geräte. Sie kostet je nach Land zwis­chen 31 und 52 Euro und gilt für ein Jahr.
Kon­trol­lka­rte: Damit kön­nen Polizis­ten sowie Mitar­beit­er von Gewer­beauf­sicht oder Bun­de­samt für Güter­verkehr (BAG) die gespe­icherten Dat­en ausle­sen und überprüfen.
Infor­ma­tio­nen: Mehr zum The­ma find­en Sie unter www.bag.bund.de und www.kba.de.


Quelle: TRIALOG, Das Unternehmer­magazin Ihrer Berater und der DATEV, Her­aus­ge­ber: DATEV eG, Nürn­berg, Aus­gabe 03/2013

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