Fachartikel & News

Neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen ab 01.01.2013

Wer gemeinnützige Organisationen unterstützt, wird dadurch bei seiner persönlichen Einkommensteuer entlastet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zuwendungsempfänger die Spende durch eine nach amtlichem Vordruck ausgestellte Zuwendungsbescheinigung bestätigt. Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden nun grundlegend überarbeitet.


Während ein­er Über­gangszeit bis zum 31.12.2012 kön­nen noch die bish­eri­gen Muster ver­wen­det wer­den. Zum 01.01.2013 müssen die Spende­naussteller aber unbe­d­ingt auf die neuen For­mu­la­re umsteigen.

Die verbindlichen Muster dienen dazu, die für den Spenden­abzug benötigten Infor­ma­tio­nen bun­de­sein­heitlich zu regeln sowie den bürokratis­chen Aufwand für die Vere­ine möglichst ger­ing zu halten.

Das Bun­desmin­is­teri­um der Finanzen hat nun gemein­sam mit den Finanzver­wal­tun­gen der Län­der die verbindlichen Muster für Spendenbestä­ti­gun­gen grundle­gend über­ar­beit­et. Ins­beson­dere wur­den dabei auch für Sam­melbestä­ti­gun­gen eigene For­mu­la­re erar­beit­et. Diese ste­hen im For­mu­lar-Man­age­ment-Sys­tem der Bun­des­fi­nanzver­wal­tung zur Ver­fü­gung. Dort kön­nen die Bescheini­gun­gen direkt online erstellt wer­den. (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do)

Als zusät­zlichen Ser­vice hat das Bay­erische Lan­desamt für Steuern die For­mu­la­re auf sein­er Inter­net­seite (www.lfst.bayern.de) auch im word-For­mat bere­it­gestellt. Damit kön­nen sie speziell auf den einzel­nen Zuwen­dungsempfänger zugeschnit­ten wer­den. Verän­derun­gen dür­fen aber nur in bes­timmtem Maße vorgenom­men werden.

Den Umfang der zuläs­si­gen Anpas­sun­gen sowie Hin­weise zum Aus­füllen der Bescheini­gung regelt das zuge­hörige Anwen­dungss­chreiben vom 30.08.12, das während ein­er Über­gangszeit auf der Inter­net­seite des Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­ums abruf­bar ist.


Quelle: Pressemit­teilung des Bay­erischen Lan­desamts für Steuern vom 05.12.2012; www.finanzamt.bayern.de

This is a unique website which will require a more modern browser to work! Please upgrade today!