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Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem 1.1.2013 nur noch mit Elster-Authentifizierung

Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1.1.2013 ausschließlich mit einer Authentifizierung möglich. Diese erhalten Unternehmer und Arbeitgeber durch die elektronische Registrierung bei ELSTER in Form eines elektronischen Zertifikats, was allerdings laut Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer einige Tage dauern kann.

Bislang kön­nen Umsatzs­teuer-Voran­mel­dun­gen und Lohn­s­teuer-Anmel­dun­gen elek­tro­n­isch via ELSTER ohne Authen­tifizierung an das Finan­zamt über­mit­telt wer­den. Ab dem 1.1.2013 ist dies auf­grund ein­er Änderung der bun­desweit gel­tenden Steuer­dat­en-Über­mit­tlungsverord­nung nur noch mit Authen­tifizierung möglich. (Vor-) Anmel­dun­gen ohne Authen­tifizierung wer­den nur noch bis ein­schließlich 31.12.2012 von den Finanzämtern in Deutsch­land akzeptiert.

Gilt bere­its für USt-Voran­mel­dung Dezem­ber 2012. Von der Authen­tifizierungspflicht ist übri­gens bere­its die Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dung Dezem­ber 2012 betrof­fen, da diese erst in 2013 über­mit­telt wird. Unterbleibt die Authen­tifizierung, so dro­ht ein Ver­spä­tungszuschlag, der bis zu 10 Prozent der angemelde­ten Steuer betra­gen kann, falls die Voran­mel­dung nicht inner­halb der geset­zlichen Frist abgegeben bzw. nicht vom Finan­zamt man­gels Authen­tifizierung akzep­tiert wird.

Elek­tro­n­is­che Reg­istrierung. Für die authen­tifizierte Über­mit­tlung benötigt man ein elek­tro­n­is­ches Zer­ti­fikat. Um dieses zu erhal­ten, ist eine Reg­istrierung im Els­terOn­line-Por­tal unter www.elsteronline.de/eportal erforder­lich. Die Reg­istrierung kann laut Angabe des Bay­erischen Lan­desamts für Steuern bis zu zwei Wochen andauern. Wir empfehlen daher, sich schon jet­zt zu reg­istri­eren bzw. sich reg­istri­eren zu lassen, um einen rei­bungslosen Ablauf zu gewährleis­ten. Eine Anleitung zur Reg­istrierung befind­et sich auf der Inter­net­seite des Bay­erischen Lan­desamts für Steuern unter www.finanzamt.bayern.de.

Quelle: www.finanzamt.bayern.de (Bay­erischen Lan­desamt für Steuern)

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